Revision Ortsplanung Planungsbericht
Öffentliche Auflage:
Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden öffentlich aufgelegt:
- Zonenplan (Änderung Zonenplan)
- Baureglement
Gestützt auf § 11 des Waldgesetzes des Kantons Thurgau werden öffentlich aufgelegt:
- Waldfeststellungsplan (Abgrenzung von Wald und Bauzonen im Sinne von Artikel 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald), Detailpläne Nr. 1, 2, 3, 4 und 5.1
Öffentliche Bekanntmachung:
Gestützt auf § 11 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffentlich bekannt gemacht:
- Richtplan mit Richtplantext (Änderung Richtplan)
- Erschliessungsprogramm (Stand Erschliessung)
Frist und Ort:
Die Auflage bzw. Bekanntmachung findet vom Freitag, 18. Juni bis Mittwoch, 7. Juli 2010 im Gemeindehaus Güttingen, Bahnhofstrasse 15, 8594 Güttingen während der Schalterzeiten statt.
Auskunftserteilung:
Am Freitag, 25. Juni, von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie am Donnerstag, 1. Juli, von 17.00 bis 18.00 Uhr stehen der Gemeindeammann und der beauftragte Ortsplaner für Auskünfte im Auflagelokal zur Verfügung.
Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne oder die zugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Zum Richtplan und zum Erschliessungsprogramm kann sich jedermann während der Bekanntmachungsfrist äussern.
Einsprachen zu Zonenplan, Baureglement und zum Waldfeststellungsplan (Abgrenzung von Wald und Bauzonen) sowie Einwendungen zum Richtplan und zum Erschliessungsprogramm sind an den Gemeinderat Güttingen, Bahnhofstrasse 15, 8594 Güttingen zu richten.
Güttingen, 18. Juni 2010 Der Gemeinderat Güttingen