Öffentliche Auflage

Gestützt auf die §§ 5 und 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffentlich aufgelegt:

Zonenplanänderung Parzelle 154 (Zusammenlegung der Gärtnereizonen 1 bis 3
zur Gärtnereizone) sowie Änderung Baureglement

Auflagefrist: 26. März bis 14. April 2010
Auflageort: Gemeindeverwaltung Güttingen, Bahnhofstrasse 15, 8594 Güttingen, während den Schalteröffnungszeiten

Rechtsmittel: Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst wenn innert der Auflagefrist 20% der in Güttingen stimmberechtigten Personen dies verlangen, ist der Gemeinderatsbeschluss der Gemeinderatsversammlung zu unterbreiten, Gemeindeordnung §12 und §15.