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Anpassung Hundesteuer ab 2024

Die Hundesteuer ist eine pauschale Lenkungsabgabe, welche ohne Gegenleistung geschuldet ist. Sie wird aber auch verwendet, um die Aufwände zu decken, welche im Zusammenhang mit dem Vollzug des Hundegesetzes entstehen.

Die Hundesteuer liegt in Güttingen seit vielen Jahren bei 80.- Franken für den ersten Hund im Haushalt und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 130.- Franken. Der Gemeinderat
hat nun die Hundesteuer überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass mit dem heutigen Betrag die anfallenden Kosten nicht gedeckt werden können. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, die Hundesteuer auf den im Hundegesetz vorgesehenen maximalen Steueransatz zu erhöhen.

Ab dem 1.1.2024 beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 100.-- Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 162.50 Franken.

Die Hundesteuerrechnung mit dem neuen Ansatz wird im Frühling gestellt und ist innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Falls ein Hund verstirbt oder weitergegeben wird, erfolgt von Gesetzes wegen keine Rückerstattung. Eine Abmeldung eines Hundes (Weitergabe oder Todesfall) muss zwingend der Hundekontrollstelle Güttingen und der Schweizerischen Datenbank Amicus gemeldet werden.

Für ausgebildete Hunde, die für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen, werden im Kanton Thurgau keine Hundesteuer erhoben. Eine Befreiung muss immer schriftlich mit dem entsprechenden Nachweis der Hundekontrollstelle Güttingen eingereicht werden. Assistenz- und Therapiehunde sind gemäss Hundegesetz von der Hundesteuer nicht befreit!