Steuerbare Geräte – Ihre Entscheidung ab 2026
In einigen Haushalten sind steuerbare elektrische Geräte installiert, zum Beispiel:
- Elektroboiler
- Elektro-Speicherheizungen
- Wärmepumpen
- Sauna
Diese Geräte können vom EW Güttingen zeitweise automatisch ein- oder ausgeschaltet werden. Das hilft, das Stromnetz zu entlasten und eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Für Sie als Kundin oder Kunde funktioniert dies bisher zuverlässig und ohne spürbare Einschränkungen. Neu ist gesetzlich geregelt, dass die Steuerbarkeit dieser Geräte („Flexibilität“) Ihnen gehört. Das bedeutet: Sie entscheiden, ob das EW Güttingen diese Steuerung weiterhin nutzen darf.
Ihre Entscheidungsmöglichkeiten
Option A: Alles bleibt wie bisher
Sie sind damit einverstanden, dass das EW Güttingen Ihre Geräte weiterhin wie bisher steuert. → Sie müssen nichts unternehmen.
Wenn wir innerhalb von 30 Tagen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie einverstanden sind.
Option B: Keine weitere Steuerung durch das EW Güttingen
Sie möchten nicht mehr, dass Ihre Geräte durch das EW Güttingen gesteuert werden.
→ Bitte teilen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen schriftlich (per Post oder E-Mail) mit.
Wir bestätigen Ihnen den Eingang und schalten die Steuerung innerhalb von drei Monaten ab.
Hinweise:
- Falls technische Anpassungen notwendig sind, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
- Änderungen an Ihrer Installation sind möglich.
- In dringenden Netz-Notfällen dürfen Geräte weiterhin kurzzeitig gesteuert werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten (sogenannte garantierte Flexibilität).
Wichtige Informationen im Überblick
Steuerung der Geräte
Die Steuerung erfolgt über einen Rundsteuerempfänger oder ein Smart Meter, z. B. bei hoher Netzbelastung oder zur Vermeidung von Lastspitzen. Ihr Komfort bleibt in der Regel erhalten.
Sonderregelung für PV-Anlagen
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die eine intelligente Steuerung nachweisen können, sind bereits heute von pauschalen Netzsperrungen ausgenommen. In ausserordentlichen Notfällen kann das EW Güttingen Anlagen weiterhin kurzfristig abschalten, sofern dies zwingend erforderlich ist.
Information bei Änderungen
Über Änderungen in der Nutzung der Steuerung werden Sie jährlich informiert.
Vergütung / Verrechnung
Für die Bereitstellung Ihrer Flexibilität (Option A) ist derzeit keine direkte finanzielle Vergütung vorgesehen. Im Gegenzug wird die Nutzung der Flexibilität (Option B) mit einem Zuschlag von 1 Rp./kWh auf den Arbeitspreis der Netznutzung in der jeweiligen Tarifgruppe verrechnet.
Kosten
- Das einmalige Abschalten der bestehenden Steuerung ist kostenlos.
- Notwendige zusätzliche technische Anpassungen gehen zulasten der Kundin oder des Kunden.
Vertragsdauer
Die Nutzung Ihrer Flexibilität gilt auf unbestimmte Zeit. Sie können diese jährlich per Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich widerrufen.
Rechtliche Grundlage
Die Regelung basiert auf dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV).