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Öffentliche Mitwirkung - Neues Abfallreglement der Gemeinde Güttingen

Der Gemeinderat hat ein neues Abfallreglement ausgearbeitet und lädt die Bevölkerung hiermit zur öffentlichen Mitwirkung ein. Mit dem neuen Reglement sollen die gesetzlichen Vorgaben zur verursachergerechten Finanzierung der Abfallbewirtschaftung umgesetzt werden. Künftig sollen sowohl die Entsorgung von Grüngut als auch die Bereitstellung der Infrastruktur im Bereich der Abfallentsorgung über Gebühren finanziert werden. Dazu gehören unter anderem Unterflurcontainer, Sammelstellen, die Grüngutentsorgung sowie die Annahmestelle für Karton und Papier beim neuen Werkhof.

Mitwirkungsdauer: 5. Juni 2026 bis 29. Juni 2026

 

Entwurf Abfallreglement mit Anhang Gebührentarif
Erfolgsrechnung 2025 - Abfallwirtschaft

Zusätzlich liegen die Unterlagen während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Anliegen, Anregungen oder Stellungnahmen können bis spätestens 29. Juni 2026 bei der Gemeindekanzlei oder per Mail an urs.rutishauser@guettingen.ch eingereicht werden.

Sprechstunden im Rahmen der Mitwirkung

Für spezifische Fragen vereinbaren Sie gerne eine Sprechstunde beim Gemeindepräsidenten. Eine Anmeldung ist unter urs.rutishauser@guettingen.ch / 071 243 25 55 erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemeinde Güttingen ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, eine gebührenbasierte Finanzierung nach dem Verursacherprinzip einzuführen. Dies betrifft sowohl die Entsorgung von Grünabfällen (Grüngutdeponie) als auch die Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur zur Abfallentsorgung im Siedlungsbereich. Zu diesen Kosten zählen unter anderem die Erstellung und der Unterhalt von Unterflurcontainern und allgemeinen Abfallsammelstellen, die Grüngutentsorgung, die Löhne des Werkhofpersonals sowie die Annahmestelle für Karton und Papier beim neuen Werkhof.

In den letzten Jahren betrugen die Nettokosten laut den Abrechnungen der Gemeinde Güttingen rund CHF 80’000 bis 90'000.–. Zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Bilanz soll eine Grundgebühr pro Wohnung/Betrieb sowie eine flächenabhängige Grundgebühr für die Entsorgung von Grüngutabfällen je überbaute Liegenschaft eingeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallbewirtschaftung soll künftig als Spezialfinanzierung geführt werden und erfüllt somit die gesetzlichen Vorgaben zur Ausgeglichenheit. Übersteigen oder unterschreiten die jährlichen Gesamterträge der Abfallbewirtschaftung die für den Betrieb erforderlichen Aufwendungen, wird die Differenz dem Spezialfinanzierungskonto gutgeschrieben oder belastet. Die Kalkulation basiert auf Einnahmen von jeweils CHF 45'000 aus Grüngut sowie der Bereitstellung der Infrastruktur für die Abfallentsorgung. Diese Einnahmen entlasten den Gemeindehaushalt danach um rund zwei Steuerprozente. Somit kann für das Jahr 2027 eine Gemeindesteuerfusssenkung von 2% veranschlagt werden. Bei einem durchschnittlichen steuerbaren Einkommen pro Haushalt von CHF 100'000.- ergibt sich für Güttingen eine Entlastung von etwa CHF 120.- pro Haushalt.