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Richtigstellung zum Leserbrief von Oskar Müller betreffend Abfallreglement

Zum Leserbrief von Oskar Müller, der im Allgemeinen Anzeiger vom 18. September 2026 veröffentlicht wurde, stellen wir Folgendes richtig:

Die Entsorgungsgrundgebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Grüngutentsorgung. Gemäss Artikel 14a dient sie ausschliesslich der Bereitstellung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Entsorgungsinfrastruktur. Dazu gehören insbesondere die Unterflurcontainer sowie die Sammelstellen für Glas, Aluminium, Papier und Karton. Diese Leistungen werden nicht durch die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) finanziert und müssen gesetzlich über Gebühren gedeckt werden.

Die Grüngutentsorgung bei der Grüngutsammelstelle erfolgt künftig auf freiwilliger Basis. Wer die Grüngutsammelstelle benutzen möchte, entrichtet eine flächenabhängige Jahresgebühr. Zum Beispiel für eine durchschnittliche Parzelle von rund 800 m² beträgt die Jahresgebühr künftig CHF 80. Dafür kann die Grüngutdeponie das ganze Jahr über ohne Mengenbegrenzung genutzt werden. Die Anlage ist werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Wer nur geringe Mengen Grüngut hat, kann diese bei einer der zahlreichen Sammelstellen im Kanton Thurgau gewichtsabhängig entsorgen oder selbst kompostieren. In diesen Fällen entstehen keine Kosten für die Grüngutentsorgung.

Als Alternative käme eine periodische Grüngutabfuhr mit kostenpflichtigen Containern in Betracht, wie sie in vielen Nachbargemeinden üblich ist. Dieses Modell wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden.

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Abstimmungsvorlage. Dort finden Sie alle Informationen korrekt und detailliert beschrieben.

Besten Dank für Ihr Vertrauen!