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Anpassung des Pensums für das Gemeindepräsidium im Hinblick auf die Erneuerungswahlen

Der Gemeinderat Güttingen hat die Stelle für das Gemeindepräsidium ursprünglich mit einem Pensum von 40-60 Prozent ausgeschrieben. Ihm obliegt gemäss Gemeindeordnung die Regelung der Anstellungsbedingungen.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zeigte sich ein Bedürfnis nach einem höheren Beschäftigungsgrad. Deshalb hat der Gemeinderat nach sorgfältiger Überlegung entschieden, auch eine Anstellung mit einem Beschäftigungsgrad von 80% zu genehmigen. Obwohl die Aufgaben wie bisher grundsätzlich auch mit einem 60-Prozent-Pensum bewältigt werden können, bietet ein höherer Präsenzgrad zusätzliche Möglichkeiten für die Begleitung von Projekten, die Zusammenarbeit mit Behörden sowie die Weiterentwicklung der Gemeinde. Mit der Anpassung soll zudem die Attraktivität des Amtes erhöht und der Kreis potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten erweitert werden. Der Gemeinderat weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass weitere Bewerbungen weiterhin möglich und willkommen sind.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Entscheid die Voraussetzungen zu schaffen, um die bestmögliche Führungspersönlichkeit für die Zukunft von Güttingen zu gewinnen.

Gemeinderat Güttingen

 

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