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Besuchsaufenthalt Visumspflichtige Personen

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden finanziellen Auslagen aufzukommen.

Folgende Unterlagen müssen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste durch den Gastgeber oder die Gastgeberin eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Wohnland des Besuchers)
  • Kopie Reisedokument (Pass)
  • Wenn möglich Mietvertrag
  • Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag
  • letztes Steuerveranlagungsprotokoll
  • persönliches Schreiben des Gastgebers mit folgendem Inhalt: Bestätigung, dass anfallende Kosten während des Aufenthalts des Gastes übernommen werden und dass die Ausreise nach entsprechender Angabe erfolgt.
  • In welcher Beziehung stehen Gastgeber und Gast zueinander
  • Kopie der im Ausland vom Gast abgeschlossenen Reiseversicherung oder Nachweis einer Reiseversicherung, abgeschlossen durch den Gastgeber im Namen des gesuchstellenden Gastes

Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es zur weiteren Bearbeitung an das kantonale Migrationsamt weiter. Das kantonale Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin / den Besucher abgeholt werden.

Die Kosten für die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung werden dem Gastgeber direkt vom Migrationsamt Thurgau verrechnet.