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Abstimmungen & Wahlen

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Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Fehlende Stimmrechtsausweise und Stimmzettel können während den üblichen Schalteröffnungszeiten, spätestens bis Freitag vor dem Abstimmungswochenende, bei den Einwohnerdiensten, gegen Vorweisung eines Ausweises (Identitätskarte oder Pass), bezogen werden.


Briefliche Stimmabgabe

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das mitgesandte oder in ein neutrales Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn, zusammen mit dem Stimmkuvert, in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können den Briefumschlag per Post senden, während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Vortag des Abstimmungstages beim Stimmregisterbüro eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • die Stimm- oder Wahlzettel offen eingereicht werden,
  • der Briefumschlag mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.

Urnenöffnungszeiten

Urne im Gemeindehaus: Sonntag 10.00 bis 11.00 Uhr.

Vorzeitige Stimmabgabe

Von Montag bis Freitag, vor dem Abstimmungssonntag, bei der Gemeindekanzlei, während den regulären Öffnungszeiten.

Stellvertretung unter Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft

An der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe können sich im gleichen Haushalt lebende Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft gegenseitig vertreten.

Abstimmungs- und Wahlbüro

Das Abstimmungs- und Wahlbüro nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen rechtzeitig auf, dass die Ergebnisse (mit Ausnahme von aufwendigen Proporzwahlen) in der Regel um die Mittagszeit vorliegen. Die Publikation erfolgt wie folgt:

  • auf der Gemeindewebsite,
  • im Anschlagkasten beim Gemeindehaus,
  • Die kantonalen und eidgenössischen Resultate finden Sie auf der Website des Kantons bzw. Bundes.