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Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023

Behindertengerechte Bushaltestelle Bahnhof Güttingen / Freigabe öffentliche Auflage

Im Jahr 2022 sind seitens der SBB die Perronanlagen des Bahnhof Güttingen modernisiert und gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst worden. In diesem Zusammenhang gilt es nun, auch die Umsteigeanforderung von der Bahn zum Bus zu modernisieren. An der Gemeindeversammlung vom 18.11.2021 wurde das Kreditbegehren über CHF 190‘000.— mit der Variante „Abbruch Güterschuppen“ genehmigt. Das bauliche Ensemble von Stationsgebäude, Güterschuppen und Rampe ist denkmalpflegerisch geschützt. Das Projekt für die Positionierung der neuen Bushaltekante ist deshalb im Dialog mit der SBB-Fachstelle für Denkmalpflege angepasst worden.

Die neue Bushaltekante wird an der östlichen Stirnseite des Bahnhofplatz Güttingen angelegt. Dank des Erwerbs eines zusätzlichen Landstreifens kann die Haltekante so positioniert werden, dass die Zufahrt zum Bahnhofplatz sowohl für die Busse wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen auf gute Weise gewährleistet ist. Von der neuen Bushaltestelle ist eine gute Übersichtlichkeit gewährleistet, so dass sich die Umsteigenden einfach orientieren können. Der Zugang zum Perron ist gemäss BehiG ausgeführt. Es wird eine lokale einfache Haltekantenüberdachung errichtet.

Die neue Haltekante prägt neu den östlichen Teil des Bahnhofplatzes. Der Wendeplatz wird dabei mit der mittigen Dorflinde und der Rundbank zu einem markanten Ort, welcher die Ankommenden willkommen heisst. Die räumliche Situation und die Übergänge zum Perron werden mit der Pflanzung von Buchenhecken klar gefasst.

Ausgehend von der neuen Haltestelle werden auch die übrigen Zonen des Platzes wieder etwas klarer strukturiert. Die südliche Parkierzone wird mit der Neupflanzung von sechs Hopfenbuchen aufgefrischt. Das Parkplatzangebot wird dabei mit einer Elektro- Ladestation erweitert. Auch der Strassenbelag vom Wendeplatz bis zum Pavillon der Musikgesellschaft wird erneuert. Die geschützte Laderampe des Güterschuppens wird gekürzt, wobei die Zugänglichkeit über die bahn- und platzseitigen Aufgänge gewährleistet bleibt. Zum Perron hin wird eine zusätzliche Wartebank montiert. Westlich des Aufnahmegebäudes wird der kleine Ankunftsplatz beim Fussgänger- und Veloübergang neu organisiert. Mit dem bestehenden Mobiliar wir die Kundenfreundlichkeit erhöht. An den Schnittstellen vom Perron zu Bahnhofplatz wird auch in diesem Bereich mit der Pflanzung von Buchenhecken eine angenehme und selbstverständliche Bahnhofstimmung aufgebaut.

Der Gemeinderat hat die neuen Planunterlagen genehmigt und für die öffentliche Auflage im Mai 2023 freigegeben.

Genehmigung Generelle Entwässerungsplanung (GEP) / Freigabe öffentliche Auflage

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) gemäss Vorgaben des AfU durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro zu betreiben. Ein Teil dieses GEP betrifft den Abwasserzweckverband Region Kesswil. Die Gemeinden Dozwil, Kesswil und Uttwil haben ihr GEP bereits genehmigt. Der Gemeinderat Güttingen hat dem GEP mit folgenden sieben Teilprojekten ebenfalls zugestimmt:

  1. Datenbewirtschaftung
  2. Kanalisation
  3. Gewässer und Entwässerungskonzept
  4. Gefahrenvorsorge
  5. Fremdwasser
  6. Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
  7. Massnahmen und Finanzierung

Die Gewässer und das Entwässerungskonzept sowie die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum sind grundeigentümerverbindlich und werden deshalb öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt im Mai 2023. Danach wird das GEP dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt wird im Herbst 2023 gerechnet. Die Anlagen in Güttingen sind in einem guten Zustand. Um dies beizubehalten muss gemäss Massnahmenplan ein durchschnittlicher Betrag von rund CHF 190'000.— pro Jahr eingeplant werden.

Gastronomiebewirtschaftung Badeplatz

Bisher gab es beim Badeplatz Güttingen ein kleines Angebot an einer Gastronomiebewirtschaftung beim Badeplatz (mobiler Food-Truck und prov. Imbissstände während der Corona-Krise). Bei der Gemeindekanzlei gingen im letzten Jahr sowie Anfang diesen Jahres vermehrt Gesuche für das Betreiben von Imbiss-Ständen beim Badeplatz ein. Man hat festgestellt, dass das Angebot von den Besuchern sehr geschätzt wird. Der Gemeinderat hat deshalb sieben Interessenten eingeladen, ihr Konzept vorzustellen. Er hat die verschiedenen Interessen einer Gastronomiebewirtschaftung beim Badeplatz abgewogen und entschieden, eine Fläche von max. 200 m2 an zwei verschiedene Betreiber mit verschiedenen Angeboten zu vergeben. Der Gemeinderat hat Daniel Lehoczki mit «5. Sinne Catering» und Gabriela Bärtschi mit «Café Herzkeks» je eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung mit Alkoholausschank erteilt.  Die Vergabe erfolgt für das Jahr 2023, mit Zusicherung auf weitere zwei Jahre, sollte der Betrieb ohne wesentliche Reklamationen verlaufen. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang Auflagen zur Abfallentsorgung und zu den Öffnungszeiten erlassen. Der Betrieb darf maximal bis um 22.00 Uhr geöffnet sein.

Vakante Stelle / Sekretariat Kanzlei und Bau

Die Stelle für das Sekretariat Kanzlei und Bau wurde zur sofortigen Besetzung öffentlich ausgeschrieben. Das bisherige Anstellungsverhältnis konnte nach Treu und Glauben nicht mehr weitergeführt werden und wurde deshalb per sofort aufgelöst.