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Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2024

Baugesuche bewilligt

  • BG 2325 Rutishauser GmbH – Parz. 1025 und 778, Heizzentrale mit Fernwärme und Trocknungsanlage

Genehmigung Werkreglemente / Abstimmungsvorlage 04.07.2024

Das revidierte Elektrizitätsreglement der Gemeinde Güttingen, Reglement über die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie, die Netznutzung und den Netzanschluss (Elektrizitätsreglement), die Anpassungen im Beitrags- und Gebührenreglement Bauwesen mit den dazugehörigen Tarifen und das neue Wärmeabgabereglement wurden vom Gemeinderat genehmigt. Die genannten Reglemente werden den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 07.04.2024 zur Genehmigung vorgelegt.

Elektrizitätsreglement: Das bestehende Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie der Gemeinde Güttingen stammt aus dem Jahr 1989 und bedarf dringend einer Revision. Das Werk stellt die Stromversorgung innerhalb des Versorgungsgebietes Güttingen sicher. Sie plant und baut die hierzu notwendige Stromversorgungsanlagen. Aufgrund übergeordneter gesetzlicher Änderungen (Energiestrategie 2050 des Bundes), zunehmender Bedürfnisse und steigender Belastung des Stromnetzes muss das bestehende Reglement angepasst werden.

Beitrags- und Gebührenreglement für das Bauwesen: Die Gemeinde Güttingen erhebt bis jetzt keine Regenwassergebühren. Gemäss der Empfehlung des Preisüberwachers sollen diese nun eingeführt werden. Beim heutigen Modell wird ein Grossteil der Gebühren über den Trinkwasserverbrauch eingenommen. Ein grosser Teil der Kosten der Abwasserentsorgung fallen jedoch unabhängig vom Trinkwasserverbrauch an. Dem soll im neuen Reglement Rechnung getragen werden.

Wärmeabgabereglement: Im Zusammenhang mit der Komplettsanierung der Hauptstrasse und aller Werkleitungen im Jahre 2017 wurde auf der ganzen Länge von 420m ein Fernwärmerohr mitverlegt. Die beiden bewilligten Grossüberbauungen Otmarhof und Bruag (Total 112 Wohnungen) müssen gemäss rechtskräftigem Gestaltungsplan an die Fernwärmeleitung angeschlossen werden. Die Bestimmungen werden im neuen Reglement festgehalten.

Veranstaltungsbewilligung Maskenball Gaudiloch 2024

Dem Turnverein Güttingen wurde die Veranstaltungsbewilligung für den diesjährigen Maskenball Gaudiloch vom 2. bis 4. Februar 2024 erteilt. Die Massnahmen bezüglich Sicherheit, Verkehr und Brandschutz sind einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen wird in den zwei betreffenden Nächten die Strassenbeleuchtung durchgehend brennen. Es ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände/Hygieneartikel/Dekorationen in die Abwasserleitungen gelangen.