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Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2025

Baugesuche bewilligt

  • BG 2433 Fortimo Invest AG - Neubau 3 MFH mit Einstellhalle, Seewies Parz. 1002
  • BG 2445 Baukonsortium am See - Abbruch EFH, Neubau zwei MFH mit je drei Wohneinheiten und gemeinsamer Autoeinstellhalle, Seestrasse 41 (Parz. 318)
  • BG 2451 Gabriele und Claudia Pietrocola - Verschiebung bestehende Pergola, Bahnhofstrasse 23 (Parz. 226)
  • BG 2452 Josef Bilgery - Projektänderung: Standortänderung Luft/Wasser-Wärmepumpe (Änderung zu BG 2422), Hauptstrasse 54 (Parz. 748)
  • BG 2453 Giuseppe Fent AG - Projektänderung: Anbau Eingang / Balkon / Ersatz best. Dach, Neuaufbau, Revision Spielplatz (Änderung zu BG 2216), Alte Schmitte (Parz. 93)

Perspektive Thurgau – Umstellung auf Hausbesuche ab Mai 2025

Die Perspektive Thurgau plant, die Mütter- und Väterberatungen vollständig auf Hausbesuche umzustellen. Eine Auslastungsanalyse ergab, dass in Gemeinden mit geringer Nutzung der Beratungszeiten eine Umstellung sinnvoll ist. Erfahrungen in 25 Gemeinden zeigten, dass die Hausbesuche von Familien sehr geschätzt werden. In Güttingen sind die Beratungsslots wenig frequentiert, weshalb ab Mai 2025 auf Hausbesuche umgestellt werden soll – ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde. Vorteile der Hausbesuche sind eine Entlastung der Eltern, tiefere Einblicke ins Familienleben und flexiblere Terminmöglichkeiten. Der Gemeinderat hat die vollständige Umstellung ab Mai 2025 genehmigt.

Inkraftsetzung Nachtrag im Beitrags- und Gebührenreglement Bauwesen sowie im Gebührentarif per 08.04.2024

Das revidierte Beitrags- und Gebührenreglement Bauwesen wurde am 7. April 2024 von den Stimmberechtigten angenommen und trat schrittweise in Kraft. Nachträglich wurde eine Unstimmigkeit zwischen bestehenden und neuen Bestimmungen zu den Anschlussgebühren für Elektrizität festgestellt, was zu rechtlichen Unsicherheiten hätte führen können. Ein Nachtrag wurde daher ausgearbeitet und am 24. November 2024 von den Stimmbürgern genehmigt. Das Departement für Bau und Umwelt stimmte am 28. Januar 2025 zu. Der Gemeinderat hat den Nachtrag rückwirkend per 8. April 2024 in Kraft gesetzt. Somit können die neuen genehmigten Bestimmungen ohne Unterbrechung angewendet werden.