Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025
Baugesuche bewilligt
BG 2521 Erika Bilgery – Umbau Hotelzimmer zu Wohnungen / Anbau Wintergarten, Hauptstrasse 37
Richtlinien Videoüberwachung öffentliche Anlagen - Gemeindegebiet Güttingen
Zur Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat der Gemeinderat über das Anbringen von Videoüberwachungsanlagen befunden. Für den Umgang mit den Überwachungsanlagen hat er per sofort die nötigen Richtlinien erlassen. An folgenden Standorten ist eine Überwachungskamera bzw. Webcam installiert:
- Pumptrack
- Badeplatz WC-Gebäude
- Badeplatz Umkleide Ost
- Badeplatz Umkleide West
- Spielplatz Kinderhort
- Hafen (Webcam)
Die Kamerastandorte sind bzw. werden mit Hinweistafeln gekennzeichnet.
Inkraftsetzung Gewässerraumlinienpläne per 01.11.2025
Folgende Gewässerraumlinienpläne wurden vom Departement für Umwelt genehmigt und per 01.11.2025 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt:
- Gewässerraumlinienplan Bodensee
- Gewässerraumlinienplan Eschelisbach
- Gewässerraumlinienplan Goochemosbächli
- Gewässerraumlinienplan Güttinger Wald
- Gewässerraumlinienplan Hohenaachbächli
- Gewässerraumlinienplan Hornbach
- Gewässerraumlinienplan Otmarbach
- Gewässerraumlinienplan Simishaubach
- Gewässerraumlinienplan 04.98
- Gewässerraumlinienplan 05.12.04 / Dorfbach Grenzgewässer
- Gewässerraumlinienplan Sommeri Grenzgewässer
Empfehlung Preisüberwacher - Regenwassergebühr
Im Jahr 2022 hat der Preisüberwacher empfohlen, eine verursachergerechte Regenwassergebühr einzuführen. Diese Empfehlung wurde von der Gemeinde Güttingen im neuen Abwasserreglement bzw. Gebührenreglement Bauwesen umgesetzt.
Die Spezialfinanzierung Abwasser weist seit mehreren Jahren ein jährliches Defizit von rund CHF 300'000.– auf. Aufgrund dieser Situation war eine Anpassung der Tarife notwendig. Zudem stehen in den kommenden Jahren umfangreiche Sanierungen und Investitionen an. Die neue Regenwassergebühr wurde so ausgestaltet, dass die Einnahmen zur Hälfte über die Mengen- und zur Hälfte über die Flächengebühr erzielt werden.
Der Preisüberwacher hat die neuen Tarife am 03.10.2025 geprüft und hält fest, dass die Gemeinde der Empfehlung des Preisüberwachers vom 18. Januar 2022 gefolgt ist. Mit der eingereichten Anpassung der Abwassergebühren ist die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 Preisüberwachungsgesetz (PüG) nachgekommen. Die formellen Anforderungen nach Art. 14 Abs. 1 PüG sind somit erfüllt.