Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2025
Arbeitsvergabe – Anpassung der Ortsplanung: Kleinsiedlungen
Der kantonale Richtplan wurde mit dem Thema "Kleinsiedlungen" ergänzt, welche der Bundesrat am 23. Februar 2023 genehmigt hat. Massgebend ist dabei die Kleinsiedlungsverordnung KSV vom 12. Mai 2020. Die Gemeinden müssen deshalb ihre Ortsplanungen entsprechend anpassen. Betroffen ist die heutige Dorfzone "Moosburg". Der Gemeinderat hat den Auftrag der Planung für CHF 8'151.– an das Planungsbüro BHA Team Ingenieure AG, Frauenfeld vergeben.
Sponsoring GEWA 2027
Der Gemeinderat unterstützt die GEWA 2027 im Kreis Altnau, die unter dem Motto «GEmeinsam WAchsen» vom 9. bis 11. April 2027 in der Turnhalle Rotewis in Güttingen stattfinden wird. Die Ausstellung soll die regionale Wirtschaft stärken, den Austausch zwischen Bevölkerung, Gemeinden und Unternehmen fördern und rund 70–80 Ausstellenden eine attraktive Plattform bieten. Erwartet werden insgesamt 5’000–7’000 Besucherinnen und Besucher. Der Gemeinderat hat dafür einen Beitrag in Höhe von CHF 10'000.– gesprochen.
Tarife Restfinanzierung 2026
Der Gemeinderat hat die Tarife 2026 der Reha Ex für die Abrechnung der Pflegeleistungen nach KVG (Restfinanzierung) und für die privaten Anbieter genehmigt:
- Abklärung und Beratung CHF 32.03 pro Stunde
- Untersuchung und Behandlung CHF 14.36 pro Stunde
- Grundpflege CHF 17.12 pro Stunde
Die Restkosten hat gemäss Gesetz die Gemeinde zu finanzieren. Die Tarife gelten ebenfalls für die Abrechnungen der privaten Anbieter (Maximalbetrag).
Neuverpachtung Fischereirevier 2026 bis 2033
Die Fischereipacht für das Fischereirevier Güttingen wurde für die Jahre 2026 bis 2033 neu ausgeschrieben. Insgesamt sind vier Bewerbungen eingegangen: eine aus der Gemeinde und drei von auswärtigen Interessenten. Die bisherigen Pächter haben sich nicht erneut beworben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Pacht für die kommende Periode an den Fischerverein Güttingen zu vergeben.
Gemeindepräsident reduziert Pensum von 70% auf 60%
Urs Rutishauser wird sein Arbeitspensum von 70 auf 60 Prozent senken. Grund dafür ist die erfreulich stabile Situation innerhalb der Verwaltung: In den Bereichen Werke, Bauverwaltung und Gemeindekanzlei sind alle Stellen optimal besetzt, sodass keine zusätzlichen Aufgaben mehr aus diesen Ressorts anfallen. Zudem befinden sich zentrale Grossprojekte wie die Ortsplanung, der Neubau des Gemeindehauses und der Werkhof im Abschluss oder kurz davor. Mit dem Wegfall dieser Zusatzbelastungen passt der Gemeindepräsident sein Pensum der aktuellen Aufgabenlage an und wird seine Kernaufgaben weiterhin mit hoher Verlässlichkeit wahrnehmen.