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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2026

Baugesuche bewilligt

  • BG 2528 - Theodor Fritschi Überdachung bestehende Lagerplatte, Römerweg 5
  • BG 2530 - Hanspeter und Claudia Müller - Fassadenänderung mit grösserem Küchenfenster, Küchenausgang und kleiner Aussentreppe, Seestrasse 40
  • BG 2531 - Jars Immo AG Verlängerung Baubewilligung BG 2049, Neubau MFH – Parz. 190 (Bildblock)

Imbissangebot Badi Güttingen

Der Gemeinderat hat die Pachtverträge für das «Café Herzkeks» sowie den Imbiss Seebadi «Schiff-Li» für die Gastronomiebewirtschaftung in der Badi verlängert.

Das Café Herzkeks verwöhnt die Besucherinnen und Besucher bei guter Witterung jeweils an den Wochenenden mit Waffeln, Kuchen, hausgemachten Spezialitäten sowie hochwertigen Kaffeevariationen und erfrischenden Kaltgetränken.

Der Imbiss Seebadi Güttingen ist bei guter Witterung an fünf Tagen pro Woche geöffnet und bietet ein vielseitiges Take-Away-Angebot mit Süssgetränken, Bier und Wein im Offenausschank sowie Glace, Hot Dogs, Seebadi-Hamburgern, Würsten, Pommes frites und Chicken Nuggets an.
Das gastronomische Angebot wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und trägt wesentlich zur Attraktivität und Aufenthaltsqualität des Badeplatzes bei.

Veranstaltungsbewilligung Maskenball Gaudiloch 2026

Dem Turnverein Güttingen wurde die Veranstaltungsbewilligung für den diesjährigen Maskenball Gaudiloch vom 6. bis 8. Februar 2026 erteilt. Die Massnahmen bezüglich Sicherheit, Verkehr und Brandschutz sind einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen wird in den zwei betreffenden Nächten die Strassenbeleuchtung durchgehend brennen. Es ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände/Hygieneartikel/Dekorationen in die Abwasserleitungen gelangen.

Einführung Regenabwassergebühr für Gemeindestrassen

Der Preisüberwacher des Bundes hat der Gemeinde empfohlen, eine Regenabwassergebühr einzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl die Gemeinde als auch der Kanton ihren Anteil an den Kosten der Siedlungsentwässerung tragen.

Zwischen dem Kanton Thurgau und den Thurgauer Gemeinden besteht hierzu eine Vereinbarung, wonach der Kanton Entwässerungen von Gemeindestrassen in seine Entwässerungssysteme der Kantonsstrassen aufnimmt und für den gesteigerten Gemeingebrauch von Kantonsstrassen- und -wegparzellen bei Bedarf Benützungsgebühren gemäss Gesetz über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) erhebt. Die Vereinbarung regelt die gegenseitige Benützung sowie die Abgeltung des Gebrauchs der entsprechenden Anlagen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Gemeindestrassen neu per 1. Januar 2026 auch eine Regenabwassergebühr zu erheben. Die Gemeinde verfügt über rund 42’000 m² entwässerte Strassenfläche. Der Betrag von rund CHF 70'000 fliesst von der laufenden Rechnung in die Spezialfinanzierung Abwasser.

Arbeitsvergabe MS-Verkabelung TS Härtsch – TS Bild, Aufhebung Freileitung

Der innere Mittalspannungsring TS-Bild – TS-Härtsch soll neue über die Haupt-, Unterdorf- und Gartenstrasse erfolgen. Dies um die Verbindung durch eine Privatparzelle und zum Knoten Freileitung Mastai und Erdkabel Härtsch zu ersetzen und die jetzige Freileitung aufzuheben.

Die Arbeiten wurden an die Unternehmung HD Netzbau AG, Arbon vergeben.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird baulich der innere Mittelspannungsring wieder geschlossen mit der Verbindung TS-Härtsch – TS-Mastai über eine Rohrverbindung Garten-, Neuwiesen-, Lotterslohstrasse und Moosweg.

Arbeitsvergaben Neubau Werkhof

Die Arbeiten für den neuen Werkhof werden wie folgt vergeben (nach BKP):

  • 211.1 Gerüste: Für CHF 26’471.85 an die Engeli Gerüstbau AG, Amriswil
  • 242 Heizung: Für CHF 61’340.30 an die Straessle Installationen AG, Amriswil
  • 244 Lüftung: Für CHF 15'380.45 an die Brechbühl Sanitär AG, Illighausen
  • 250 Sanitär: Für CHF 35’159.20 an die Brechbühl Sanitär AG, Illighausen

Rückspeisevergütung 2. Halbjahr 2025

Anpassung der Vergütung und neue Vorgaben zur Einspeisung von PV-Anlagen

Analog zum ersten Halbjahr 2025 musste die Rückspeisevergütung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2025 durch das EW Güttingen festgelegt werden. Grundlage hierfür bildet eine Kalkulation auf Basis des SDAT-Datenversands (standardisierter Datenaustausch in der Schweizer Strombranche). Im Verlauf des Septembers 2025 wurden jedoch massive Abweichungen zwischen den gemeldeten Rückspeisedaten und den effektiven Lastgangdaten für das Jahr 2025 festgestellt. Ursache war ein Formelfehler im SDAT-Datenversand unseres Dienstleisters. Dieser Berechnungsfehler bei der rückgespeisten Energiemenge konnte im Dezember 2025 korrigiert und die bereinigten Daten verarbeitet werden. Der daraus resultierende Bilanzierungsfehler führte im ersten Halbjahr 2025 – bei einer Vergütung von 10 Rp./kWh für Energie und 2.00 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis – zu einem erheblichen Verlust im Energiekonto des EW Güttingen.

Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, für das zweite Halbjahr 2025 eine Anpassung der Rückspeisevergütung vorzunehmen. Ein wichtiges Anliegen ist dabei eine möglichst verursachergerechte Ausgestaltung, weshalb die Anlagengrösse bei der Vergütung berücksichtigt wird.

Der Gemeinderat Güttingen hat die Rückspeisevergütung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2025 einstimmig wie folgt festgelegt:

Anlagengrösse

Energie

Herkunftsnachweis

PV-Anlagen bis 30 kW

8.00 Rp./kWh

1.00 Rp./kWh

PV-Anlagen ab 30 kW bis 150 kW

6.00 Rp./kWh

1.00 Rp./kWh

PV-Anlagen grösser 150 kW

4.00 Rp./kWh

0.50 Rp./kWh

Begrenzung der Netzeinspeisung von PV-Anlagen

Strom aus Photovoltaikanlagen ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Energiestrategie 2050. Langfristig sollen rund 40 % der Stromerzeugung aus PV-Anlagen stammen. PV-Strom wird lokal produziert und gilt als nachhaltig. Gleichzeitig bringt die Solarstromproduktion naturgegebene Herausforderungen mit sich:

  • Die höchste Produktion erfolgt mittags und im Sommerhalbjahr.
  • Bereits heute übersteigt an sonnigen Tagen die Stromproduktion im Netzgebiet des EW Güttingen den gleichzeitigen Verbrauch.
  • Überschüssige Energie muss ins vorgelagerte Netz zurückgespeist werden.

Mit dem weiteren Ausbau der PV-Anlagen verschärft sich diese Situation schweizweit. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem Mantelerlass sowie Anpassungen im Energie- und Stromversorgungsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Einspeiseleistung von PV-Anlagen zu begrenzen. Netzbetreiber sind berechtigt, ab 1. Januar 2026 die Einspeiseleistung zu limitieren. Eine Begrenzung mit einer Einbusse von bis zu 3 % der Jahresproduktion kann ohne Entschädigung erfolgen.

Auch wenn 3 % gering erscheinen, ist diese Massnahme für die Netzstabilität von grosser Bedeutung. Die Begrenzung betrifft gezielt jene Zeitfenster (Mittag, Sommer), in denen die Netze am stärksten belastet sind und ansonsten kostenintensive Netzausbauten erforderlich wären. Die Einspeisebegrenzung ist daher technisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll.

Umsetzung ab 1. Januar 2026

Das EW Güttingen wird die Leistungsbegrenzung von PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2026 einfordern.

  • Neue PV-Anlagen werden ab Inbetriebnahme entsprechend begrenzt.
  • Bestehende PV-Anlagen müssen die Begrenzung innerhalb einer vorgegebenen Frist umsetzen.

Die betroffenen Anlagenbetreiberinnen und -betreiber werden hierzu separat schriftlich informiert.

Weitere Massnahmen zur Netzentlastung

Zusätzlich zur Einspeisebegrenzung soll der Eigenverbrauch von Solarstrom insbesondere in den sonnenreichen Monaten zur Mittagszeit erhöht werden. Konkret wird ab 2026 die Erwärmung des Brauchwassers (Boiler-Ladung) in den Sommermonaten vermehrt über Mittag erfolgen. Historisch bedingt wurde diese bisher nachts vorgenommen, da früher günstigere Nachttarife galten. Dank der Solarstromproduktion ist dies heute nicht mehr notwendig.

Sie müssen hierfür nichts unternehmen. Die erforderlichen Umstellungen nimmt das EW Güttingen für Sie vor.

Diese Massnahme erhöht den Eigenverbrauch von Solarstrom, reduziert externe Strombezüge und entlastet das Stromnetz. Ein Gewinn für die Sonnenenergie und die Versorgungssicherheit.