Anpassung Preisblatt für Energieerzeugungsanlagen und Eigenverbrauchsgemeinschaften per 01.10.2026
Per 1. Oktober 2026 hat der Gemeinderat das Preisblatt «Energieerzeugungsanlagen und Eigenverbrauchsgemeinschaften» angepasst. Bewilligungsverfahren für Anlagen über 30 kVA sowie Dienstleistungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) werden künftig nach effektivem Aufwand verrechnet. Zudem werden die Bestimmungen auf virtuelle ZEV (vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ausgeweitet. Neu geregelt ist auch die Verrechnung von zusätzlichem administrativem Aufwand bei Wechseln zu Fremdanbietern.