Werke
Kontaktpersonen Werke
Beschreibung Werke
Zu den Werken gehören:
- Elektrizitätsversorgung (Energie-/Netzbetrieb)
- Gasversorgung
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Fernwärme
Wasserhärtegrad:
Unser Wasser wird aus dem Bodensee bezogen und gelangt nach der Aufbereitung in der Pumpstation ins Leitungsnetz. Es hat eine Gesamthärte von 15 Grad franz. (1.5 mmol/l, 8.4 Grad deutscher Härte).
Rechnungen elektronisch erhalten
Ihre Rechnungen künftig per E-Mail erhalten!
Ab sofort senden wir Ihnen Ihre Rechnungen bequem per E-Mail (ausgenommen Steuerrechnungen). Damit leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Umwelt und reduzieren den Papierverbrauch. Für die Anpassung der Versandart melden Sie sich gerne bei uns:
Allgemein:
Nicole Cianci, nicole.cianci@guettingen.ch, 058 346 25 56
Werke:
Martin Schönholzer, werke@guettingen.ch, 058 346 25 62
Noch einfacher:
Erhalten Sie Ihre Rechnung direkt ins E-Banking
Mit dem Service E-Rechnung bietet die Gemeinde der Bevölkerung die Möglichkeit, Rechnungen via E-Banking bzw. E-Finance elektronisch zu empfangen, zu prüfen und auf einfache Art und Weise zu bezahlen – schnell, papierlos und sicher.
Wer den neuen Service nutzt, erhält die Rechnung der Gemeinde in elektronischer Form, als PDF, direkt ins Postfach im E-Banking-Portal. Mit wenigen Mausklicks kann die erhaltene E-Rechnung im E-Banking geprüft und zur Zahlung freigegeben werden. Der zugehörige QR-Einzahlungsschein ist bereits fixfertig zur Zahlung ausgefüllt. Selbstverständlich können die E-Rechnungen als PDF gespeichert werden. Das Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Gutschriftskonten entfällt. Die E-Rechnungen werden geschützt übermittelt.
Um Ihre Rechnungen zukünftig digital zu empfangen, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt "e-Rechnung" oder "eBill" aus.
- Wählen Sie unseren Rechnungssteller aus
- Politische Gemeinde Güttingen
- Steueramt Güttingen*
- Technische Betriebe Güttingen
*Bitte beachten Sie: Vom Steueramt wird eine schriftliche Einverständniserklärung vorausgesetzt. Ohne diese Einverständniserklärung wird die E-Rechnung nicht freigegeben. Folgen Sie dem Link, füllen Sie die Einverständniserklärung vollständig aus und senden Sie diese ans Steueramt zurück. Besten Dank.