Steueramt
Kontaktpersonen Steueramt
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Lucia Zanardelli
Funktion- Lernende
Beschreibung Steueramt
Stand der Bearbeitung der Steuererklärungen
Mitteilung der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau:
Einreichung Steuererklärung 2023
Wir nehmen den Versand der Steuererklärungsformulare 2023 zum Anlass, Sie über den Stand der für eine Mehrheit der Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau offenen Veranlagungen 2022 zu informieren und Ihnen zu danken. Denn eines steht fest: Ohne Steuereinnahmen können der Kanton und die Gemeinden ihre vielfältigen Aufgaben nicht erfüllen.
Die Situation mit einem aktuellen Veranlagungsstand per Ende 2023 von rund 35% ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns unbefriedigend und entspricht nicht unserem Leistungsauftrag. Der aktuelle Veranlagungsrückstand ist Resultat des massgeblichen Bevölkerungswachstums, dem akuten Fachkräftemangel einhergehend mit dem nicht länger aufschiebbaren Ersatz einer technologisch veralteten Veranlagungssoftware sowie der damit verbundenen jahrelangen personellen Unterbesetzung.
Die Amtsleitung hat die ihr möglichen Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung mittelfristig entfalten. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen so zeitnah wie möglich vorzunehmen. Damit der Steuererklärungseingang sichergestellt und Synergieeffekte genutzt werden können, sind wir Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2023 dankbar. Auf Grund einer fehlenden Veranlagung besteht kein Anrecht darauf, die Steuererklärung nicht einzureichen oder Steuerrechnungen nicht zu bezahlen.
Die Steuererklärungen werden nach deren Eingang bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitwirkung.
Ausgleichszinsen ab Kalenderjahr 2024
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss Regierungsratsbeschluss für das Kalenderjahr 2024 1.0 Prozent. Wir bitten Sie zu beachten, dass die gesetzlich festgelegten Ausgleichszinsen auch geschuldet sind, wenn die verzögerte Bearbeitung der Steuerveranlagung zu einer späteren Zustellung der Schlussrechnung folgt.
Der provisorische Steuerbetrag sollte möglichst nahe dem Steuerbetrag gemäss definitiver Veranlagung entsprechen. Auf diese Weise können die negativen Ausgleichszinsen möglichst tief gehalten werden. Sollte die provisorische Steuerrechnung zu tief ausgefallen sein, können Sie jederzeit eine Anpassung beim für Sie zuständigen Gemeindesteueramt verlangen und eine zeitnahe Zahlung vornehmen.
Dienstleistungen des Steueramts:
- Bewirtschaftung der Daten steuerpflichtiger Personen
- Unterstützung der kantonale Steuerverwaltung bei der Bearbeitung der Steuerveranlagungen
- Verantwortung für die Rechnungsstellung und Führung des Steuerregisters
- Steuerbezug
- Quellensteuer bis 31.12.2022
- Fristerstreckungs- und Stundungsgesuche
- Formular-Download kantonale Steuerverwaltung
- Download FISC zum Erstellen der Steuererklärung
eServices - einfach und schnell
In der eGov Box haben Sie die Möglichkeit, diverse Steueranliegen elektronisch zu erledigen:
eFristverlängerung - eFristverlängerung
So können Sie Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärung (ohne Registrierung) beantragen.
eKonto / eFaktoren - eGov Box
Folgende Anliegen können nach einer einmaligen Registrierung Online abgewickelt werden:
- Aktueller Kontoauszug einsehen
- Leere Einzahlungsscheine bestellen
- Zahlungsvereinbarungen definieren
- Abonnement vormerken oder abbestellen
- Auszahlungskonto erfassen, mutieren oder löschen
- Anpassung provisorischer Steuerrechnung
ebill / e-Rechnung
Mit "eBill" oder "e-Rechnung" werden Rechnungen im E-Banking-Portal Ihrer Bank empfangen und per Mausklick bezahlt.
Um Ihre Rechnungen zukünftig digital zu empfangen, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt "e-Rechnung" oder "eBill" aus.
- Wählen Sie aus der Liste der Rechnungssteller "Politische Gemeinde Güttingen" aus, um sich anzumelden.
- Bitte beachten Sie: Vom Steueramt wird eine schriftliche Einverständniserklärung vorausgesetzt. Ohne diese Einverständniserklärung wird die E-Rechnung nicht freigegeben.
Folgen Sie dem Link, füllen Sie die Einverständniserklärung vollständig aus und senden Sie diese ans Steueramt zurück. Besten Dank.
Steuerfuss
Gesamtsteuerfuss Gemeinde Güttingen
Körperschaft | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Staat | 109% | 109% | 109% |
Politische Gemeinde | 54% | 54% | 54% |
Primarschulgemeinde | 64% | 64% | 64% |
Sekundarschulgemeinde | 26% | 24% | 24% |
Evang. Kirchgemeinde | 27% | 27% | 27% |
Kath. Kirchgemeinde | 14% | 14% | 14% |
Total ohne Konfession | 253% | 251% | 251% |
Total Evangelisch | 280% | 278% | 278% |
Total Katholisch | 267% | 265% | 265% |
Links:
Steuerverwaltung des Kantons Thurgau
Eidgenössische Steuerverwaltung