Lokale Energiegemeinschaft (LEG)
Gemeinsam lokal Strom produzieren und nutzen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz der Mantelerlass mit den entsprechenden Gesetzänderungen im Energiegesetz (EnG) und Stromversorgungsgesetz (StromVG), welches in den Gemeinden die Einführung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) erlaubt. Damit werden Möglichkeiten geschaffen, die lokal erzeugten erneuerbaren Energien optimaler für Energieproduzenten und Energiekonsumenten in der Gemeinde zu nutzen. Dies zu fairen Preisen für Produzenten und Konsumenten.
Was ist eine lokale Energiegemeinschaft (LEG)?
Die LEG ist ein Zusammenschluss von Energieproduzenten und Energiekonsumenten ergänzt durch optionale Energiespeicherbetreiber in einer Gemeinde oder eines klar definierten Gebietes in der Gemeinde. Die Mitglieder können lokal erzeugten Strom – in Güttingen aktuell aus Photovoltaikanlagen – gemeinsam nutzen und über das bestehende Stromnetz verteilen. Der Strom wird direkt untereinander geteilt und verbraucht, wodurch neue Chancen für den lokalen Energiemarkt entstehen.
Die wichtigsten Vorteile einer LEG
1. Wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten
- Günstigere Strompreise für Verbraucher:
Teilnehmende Haushalte können Strom aus der LEG meist günstiger beziehen als über öffentliche Anbieter – insbesondere durch reduzierte Netznutzungstarife, die für den lokal gehandelten Strom gelten. - Höhere Einnahmen für LEG Produzenten (u.a. Haushalte mit PV-Anlagen):
Sie können ihren Strom direkt an andere LEG-Mitglieder verkaufen, meist zu besseren Konditionen als bei der klassischen Einspeisung ins Netz. - Zusammen stärker – Skaleneffekte nutzen:
Gemeinsam können die Mitglieder Einkäufe von Energiespeichern, Wallboxen oder andere technischen Lösungen bündeln, was die Investitionskosten senken kann.
2. Ökologische Vorteile und Klimaschutz
- Mehr lokal produzierte Energie vor Ort nutzen:
Eine LEG fördert den lokalen Verbrauch von Solarenergie. Das reduziert nicht nur Leitungsverluste, sondern erhöht auch den Anteil erneuerbarer Energie
am lokalen Strommix. - Klimaschutz durch weniger CO₂-Emissionen:
Jede Kilowattstunde lokal verbrauchten Solarstroms ersetzt Strom aus überregionalen Quellen, was zur Reduktion von CO₂-Emissionen beiträgt. - Effizientere Nutzung der Infrastruktur:
Durch die Nutzung lokaler erneuerbarer Energie wird das öffentliche Stromnetz entlastet. Dies kann langfristig zu einer stabileren und effizienteren Energieinfrastruktur führen.
3. Stärkung der regionalen Unabhängigkeit
- Weniger Abhängigkeit von Grossversorgern:
Mit einer LEG wird die Gemeinde nicht mehr vollständig von externen Energieversorgern abhängig. Lokale Erzeugung und Verbrauch stärken die regionale Energieautonomie. - Schutz vor Energiepreis-Schwankungen:
Durch den gemeinsamen lokalen Handel von Strom können Haushalte und Betriebe die Preisrisiken reduzieren, da ein Teil des Bedarfs über lokale, planbare Energiequellen gedeckt wird.
4. Gemeinschaft und lokales Engagement
- Mehr Mitgestaltung für die Bürger:
In einer LEG können die Mitglieder gemeinsam Entscheidungen treffen, u.a. über Energiepreise, Anlagenplanung oder Investitionen in Speicher. - Förderung des sozialen Zusammenhalts:
Energiegemeinschaften fördern ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl.
Nachbarn arbeiten zusammen, teilen Ressourcen und profitieren gemeinsam von nachhaltigen Lösungen.
Solarenergie aus Güttingen bleibt in der Gemeinde – unser Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und attraktive, stabile Tarife.
Gemeinsam nutzen wir die Kraft der Sonne direkt vor Ort; Energie fliesst von Nachbar zu Nachbar.
Damit in Güttingen eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) entstehen kann, müssen die teilnehmenden Mitglieder innerhalb der Gemeinde an das Verteilnetz Güttingen angeschlossen sein und über einen Smart Meter verfügen. Um diese Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu klären, wurde im Oktober 2025 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese befasst sich mit allen notwendigen Aspekten für die Gründung einer lokalen Energiegemeinschaft in Güttingen. Innerhalb der Arbeitsgruppe wurde auch der Name Güttinger Energiegemeinschaft (GEG) festgelegt.
Derzeit wird die Rechtsform als Genossenschaft geprüft. Mitglieder der Genossenschaft können sowohl Güttinger PV-Energieproduzenten als auch Energiekonsumenten werden. Die Mitglieder erwerben mindestens einen Genossenschaftsanteil und erhalten dadurch ihr Mitspracherecht. Im weiteren Vorgehen werden die notwendigen Grundlagen für die Gründung der Gemeinschaft erarbeitet. Dazu zählen insbesondere die Preisgestaltung, die Ausarbeitung der Statuten für eine mögliche Genossenschaft, die Teilnahmeregeln sowie weitere organisatorische und rechtliche Fragen. Parallel dazu werden geeignete Personen für den operativen Betrieb der GEG gesucht und verpflichtet. Die Arbeit der Arbeitsgruppe LEG endet mit der Übergabe an den operativen Betrieb sowie mit dem offiziellen Start der Güttinger Energiegemeinschaft.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden sich unter www.lokalerstrom.ch und www.leghub.ch.
Fragen zur Energiegemeinschaft: leg@guettingen.ch
Arbeitsgruppe LEG Güttingen
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Gerne dürfen sich interessierte Produzenten wie auch Konsumenten hier anmelden.