Krankenkassen-Kontrollstelle
Kontaktpersonen Krankenkassen-Kontrollstelle
Beschreibung Krankenkassen-Kontrollstelle
Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen. Sie überprüft die Krankenversicherungspflicht und nimmt allenfalls eine Zwangsversicherung vor.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Webseite Amt für Gesundheit Thurgau