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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Das neue Bundesrecht erforderte eine grundlegende Überarbeitung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Im April 2017 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat das Gesetz zur Totalrevision. Im Dezember 2017 stimmte der Grosse Rat der Gesetzesvorlage zu. Nun hat der Regierungsrat am 22. Mai 2018 die dazugehörige Verordnung genehmigt. Das neue Kantonsbürgerrechtsgesetz und die neugefasste Verodnung sind rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt ist auch das neue Bürgerrecht des Bundes in Kraft. Weitere Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilen gerne die Gemeindekanzlei Güttingen sowie das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder melden Sie sich bei uns am Schalter. Sie erhalten bei der Gemeindekanzlei auch die Formulare, welche einzureichen sind.

Wichtige Informationen über das Verfahren sowie die Fristen und Voraussetzungen erhalten Sie hier:
Webseite Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen Thurgau
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht

 

Erleichterte Einbürgerung

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf können der Internetseite des Staatssekretariates für Migration (SEM) entnommen werden. Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Bei Gutheissung erheben die Bundesbehörden eine Verwaltungsgebühr. Weitere Auskünfte erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder die Gemeindekanzlei Güttingen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder melden Sie sich bei uns am Schalter. Gesuchsformulare und Merkblätter sind bei der Gemeindekanzlei Güttingen, beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen sowie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Wichtige Informationen über das Verfahren sowie die Fristen und Voraussetzungen erhalten Sie hier:
Webseite Staatssekretariat für Migration
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
Webseite Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen Thurgau

 

Einbürgerung von Schweizern

Das neue Bundesrecht erforderte eine grundlegende Überarbeitung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Im April 2017 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat das Gesetz zur Totalrevision. Im Dezember 2017 stimmte der Grosse Rat der Gesetzesvorlage zu. Nun hat der Regierungsrat am 22. Mai 2018 die dazugehörige Verordnung genehmigt. Das neue Kantonsbürgerrechtsgesetz und die neugefasste Verodnung sind rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt ist auch das neue Bürgerrecht des Bundes in Kraft. Weitere Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilen gerne die Gemeindekanzlei Güttingen sowie das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder melden Sie sich bei uns am Schalter. Sie erhalten bei der Gemeindekanzlei auch die Formulare, welche einzureichen sind.

Wichtige Informationen über das Verfahren sowie die Fristen und Voraussetzungen erhalten Sie hier:
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht
Webseite Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen

 

App für den Einbürgerungstest Schweiz (iOS und Android)

Im Einbürgerungsverfahren werden mittels Befragung die Erfüllung der Voraussetzungen zur Einbürgerung geprüft. Diese App kann bei der Vorbereitung auf das Gespräch behilflich sein.

Die App ist kostenpflichtig.
Die Verlinkung hat informativen Charakter und gilt nicht explizit als Empfehlung.

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